Asbest-Sanierung und Entsorgung

Asbestfasern gefährden die Gesundheit von Menschen, da die Fasern sich sehr leicht freisetzen. Bereits seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung von Asbestprodukten aufgrund des hohen Gefahrenpotentials gemäß Gefahrenverordnung verboten, es wurde in die Liste der Gefahrgüter aufgenommen.

Bei Asbestsanierungen gelten in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Auf staatlich anerkannten Lehrgängen haben unsere kompetenten Mitarbeiter das nötige Fachwissen für den Umgang mit Asbest erworben.

Bei Beschädigung von Asbestprodukten gelangen die Fasern mit der Atemluft in die Lunge, wo sich schließlich ihre zellschädigende Wirkung entfaltet. Es können unheilbare Krankheiten (z.B. Lungenkrebs, unheilbare Wucherungen der Bindegewebezellen im Lungen-/Rippenfell) ausgelöst werden, daher muss die Baustelle im Gebäude staubdicht abgeschottet werden.

Außerdem wird der abgetrennte Innenbereich während der Sanierung unter Unterdruck gehalten. Spezielle arbeitsmedizinische Voruntersuchungen sind rechtsverbindlich vorgeschrieben. Ebenso sind aufgrund der Gesundheitsgefährdung technische, persönliche und organisatorische Schutzmaßnahmen nötig. Nach der Asbestsanierung wird eine Neueindeckung mit unbelasteten Produkten durchgeführt.

Auf die ordnungsgemäße Entsorgung alter Asbestplatten legen wir großen Wert: Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und werden den asbesthaltigen Abfall sachgerecht in eigenes hergestellten und für den Transport zugelassenen Behältnissen abtransportieren und entsorgen.

Bedenken Sie, dass Asbestsanierungsmaßnahmen nur von speziell dafür geschulten und ausgerüsteten Firmen (Sachkundenachweis) durchgeführt werden dürfen. Auf uns können Sie sich verlassen und sicher sein, dass keine Unannehmlichkeiten folgen, denn wir sind Fachbetrieb für Asbestsanierungen und Instandsetzungen nach TRGS 519.